Unternehmen, Agenturen und Organisationen

Ernährungsthemen erfordern fachliche Sensibilität und kommunikative Kompetenz.
Ich unterstütze Unternehmen, Agenturen und Organisationen dabei, Inhalte zu entwickeln, die wissenschaftlich fundiert, glaubwürdig und zugleich zielgruppengerecht aufbereitet sind.

Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20a SGB V)

 

Ich unterstütze Unternehmen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20a SGB V mit ernährungspsychologisch fundierten Maßnahmen. Ziel ist es, gesundheitsförderliche Strukturen und Verhaltensweisen im Arbeitsalltag nachhaltig zu stärken.

Die Angebote werden individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Beschäftigten abgestimmt und orientieren sich an den Qualitätskriterien des GKV-Leitfadens Prävention. Im Fokus stehen praxisnahe Inhalte, die die Gesundheitskompetenz der Mitarbeitenden fördern und langfristige Verhaltensänderungen unterstützen.

 

Die Maßnahmen erfolgen als unternehmensbezogene Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und sind nicht als individuelle Präventionskurse nach § 20 SGB V zertifiziert.

 

Steuerliche Begünstigung

 

Die Förderung der Gesundheit im Betrieb wird seit 2009 auch steuerlich begünstigt. Nach §3 Nr. 34 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei, sofern sie den Qualitätskriterien nach § 20a SGB V genügen.

 

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