Krankenkassenzuschuss erhalten
Besteht eine Diagnose, können Ärzte eine Notwendigkeitsbescheinigung mit entsprechender Diagnose ausstellen.
Offizielle Diagnosen sind u.a.:
- Essstörung (gilt z.B. auch für Binge-Eating-Disorder)
- Anorexia nervosa
- Atypische anorexia nervosa
- Untergewicht
- Bulimia nervosa
- Atypische Bulimia nervosa
- Adipositas
- Reizdarm
- Laktoseintoleranz
- Schilddrüsenerkrankung
Mit dem vorliegendem Dokument bezuschussen Krankenkassen die Ernährungstherapie bei einer zertifizierten Ernährungsberaterin (nach § 43 SGB V).
Auch ein ärztliches Rezept mit entsprechender Diagnose und dem Zusatz „Ernährungstherapie“ ist als Bescheinigung gültig.
Der Zuschuss beträgt bei den meisten Kassen insgesamt um die 125 - 250 Euro. Der Kostenzuschuss privater Krankenversicherungen ist individuell beziehungsweise vom jeweiligen Vertrag abhängig. Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 85 bis 100 Prozent der Kosten.
So funktioniert’s:
Du lässt dir von deinem Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen. Ein Rezept mit dem Zusatz "Ernährungstherapie" ist ebenfalls möglich.
