Krankenkassenzuschuss erhalten

Besteht eine Diagnose, können Ärzte eine Notwendigkeitsbescheinigung mit entsprechender Diagnose ausstellen.

Offizielle Diagnosen sind u.a.:

  • Essstörung (gilt z.B. auch für Binge-Eating-Disorder)
  • Anorexia nervosa
  • Atypische anorexia nervosa
  • Untergewicht
  • Bulimia nervosa
  • Atypische Bulimia nervosa
  • Adipositas
  • Reizdarm
  • Laktoseintoleranz 
  • Schilddrüsenerkrankung

Mit dem vorliegendem Dokument bezuschussen Krankenkassen die Ernährungstherapie bei einer zertifizierten Ernährungsberaterin (nach § 43 SGB V).
Auch ein ärztliches Rezept mit entsprechender Diagnose und dem Zusatz „Ernährungstherapie“ ist als Bescheinigung gültig.

 

Der Zuschuss beträgt bei den meisten Kassen insgesamt um die 125 - 250 Euro. Der Kostenzuschuss privater Krankenversicherungen ist individuell beziehungsweise vom jeweiligen Vertrag abhängig. Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 85 bis 100 Prozent der Kosten.

 


So funktioniert’s:

 

Du lässt dir von deinem Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen. Ein Rezept mit dem Zusatz "Ernährungstherapie" ist ebenfalls möglich.

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